Damit dein Lauftag reibungslos verläuft: Hier haben wir für dich alle praktischen Infos zu Läuferpreisen, Sanität, Garderoben und Duschen sowie Parkmöglichkeiten zusammengestellt. So kannst du dich voll und ganz auf dein Rennen konzentrieren!
Ranglisten
2025 / 2024 / 2023 / 2022 / 2019 / 2018 / 2017 / 2016
Lageplan
Damit du dich vor Ort bestens zurechtfinden und den Tag entspannt geniessen kannst, haben wir alle wichtigen Punkte auf unserem Lageplan für dich zusammengefasst.
Garderoben/Dusche
Die Garderoben und Duschen sind zu Fuss gut erreichbar und rund 400m vom Start-/Zielbereich entfernt.
Lindenberg Halle Hitzkirch, Industriestrasse 4/B, 6285 Hitzkirch ➡️ Zum Lageplan
Wertsachendepot
Wertsachen (keine Sporttaschen) können im Festzelt der Festwirtschaft abgegeben werden.
Anfahrt und Parkplätze
Mit dem Zug
Der Bahnhof Hitzkirch ist rund 1 Kilometer vom Start- und Zielgelände entfernt. ➡️ Zum Lageplan
Mit dem Auto
Rund um das Start- und Zielgelände im Dorfkern von Hitzkirch sind im Umkreis von ca. 1 Kilometer diverse Parkplätze vorhanden. Beachte die Wegweiser, dann wirst du eingewiesen. ➡️ Zum Lageplan
Festwirtschaft
Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt! Besuche uns in unserer Festwirtschaft direkt beim Start-/Zielgelände. Unser Festzelt öffnet bereits um 14:00 Uhr und lädt zum gemütlichen Verweilen ein. Wir würden uns riesig freuen, dich vor dem Startschuss oder zum Ausklang nach dem Lauf bei uns begrüssen zu dürfen.
Verlosung Naturalpreise
Bei den Schülerkategorien werden 40 Naturalpreise aus allen Voranmeldungen sowie ein Hauptpreis ausgelost.
Bei den Erwachsenen erfolgt die Ziehung von Naturalpreisen im Anschluss an die Rangverkündigung. Der Wettbewerbstalon dazu (abtrennbarer Teil der der Startnummer) kann an der Rangverkündigung im Festzelt abgegeben werden.
Zeitmessung
Mittels Einwegtransponder durch DATASPORT, offizielle Zeitmessung und Datenverarbeitung.
Sanität
Samariterverein Hitzkirch
Versicherung
Die Versicherung ist Sache der Teilnehmer. Der Organisator haftet nicht für Unfälle, Krankheit und Diebstähle.
Wettkampfreglement
- Organisator des Baldeggerseelaufes ist der STV Hitzkirch.
- Die Veranstaltung wird gemäss den in der offiziellen Ausschreibung aufgeführten Kategorien durchgeführt.
- Die Anweisungen des Streckendienstes sind strikte zu befolgen. Private Begleitung von LäuferInnen mit Fahrzeugen oder Fahrrädern ist nicht gestattet. Abkürzungen und andere unerlaubte Hilfsmittel sind nicht erlaubt. Über Disqualifikationen entscheidet die Rennleitung des Organisationskomittees endgültig.
- Der Veranstalter hat aus Verkehrs- und Sicherheitsgründen folgende Durchgangszeiten vorgegeben:
– Bahnübergang Hitzkirch-Richensee bis 18:40 Uhr
– Wechselzone Teamlauf Nunwil bis 19:30 Uhr
Am 10 Meilen Baldeggerseelauf wird das Ende des offiziellen Wettkampfs durch den «Besenwagen» bestimmt, der so unterwegs ist, dass er zu den oben genannten Zeiten diese Abschnitte passiert. Läufer*innen, die vom «Besenwagen» überholt werden, müssen die Startnummer abgeben und sind nicht mehr Teil des offiziellen Wettkampfes. Hinter dem «Besenwagen» stehen keine Verpflegungs- und sonstigen Dienstleistungen mehr zur Verfügung. Läufer*innen, die das Ziel erst danach erreichen, werden nicht klassiert. - Die TeilnehmerInnen nehmen auf eigenes Risiko und eigene Verantwortung am Baldeggerseelauf teil. Der Organisator lehnt jede Haftung für Unfälle, Schadenfälle und Diebstahl ab. Versichung ist Sache der TeilnehmerInnen.
- Anmeldungen per Email oder Telefon ohne Zahlungseingang des Teilnehmerbetrages bis zu dem in der Ausschreibung aufgeführten Anmeldeschluss werden grundsätzlich nicht angenommen.
- Ohne schriftliche Mitteilung an den Veranstalter bis zum Anmeldeschluss können Name, Adresse und Geburtsjahr der TeilnehmerInnen an die im Programmheft aufgeführten Haupt- und Co-Sponsoren sowie anderen Laufveranstaltungen oder Laufcups weitergegeben werden. Die im Zusammenhang mit dem Baldeggerseelauf gemachten Fotos können ohne Vergütungsanspruch in Internet, für Printmedien und eigenen Werbemitteln genutzt werden.
- Kann der Lauf wegen höherer Gewalt nicht oder nur teilweise durchgeführt werden oder kann ein Athlet oder eine Athletin nicht starten, besteht kein Anspruch auf die Rückerstattung des Startgeldes.
Stand April 2023
